GOOD TO KNOW

DER BEIRAT EINER WEG

Der Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus mindestens drei natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Eigentümern (ein Vorsitzender, ein  Stellvertreter und ein weiterer Eigentümer). 
Der Beirat hat Anspruch auf einen Aufwendungsersatz. Dies kann auch in Form einer angemessenen Pauschale erfolgen. 


DIE FUNKTIONEN

  • Unterstützung des Verwalters 
  • Prüfung des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung, der Rechnungslegung und der Kostenvoranschläge vor der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung
  • Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden, wenn der Verwalter verhindert ist 


DIE WOHUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG 

Diese findet mindestens einmal jährlich statt (dies ist in der Regel in der Gemeinschaftsordnung verankert). Ebenso wird sie abgehalten, wenn mehr als ein viertel der Eigentümer schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe eine Versammlung verlangt. Die Vorbereitung wird mit dem Beirat durchgeführt. 
Für die Versammlung ist eine Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einzuhalten. Auf der Einladung sind Ort, Datum und Hauptthemen der Versammlung anzugeben. Sie wird an die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer versendet.

 


 

 
 
 
 
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