DER BEIRAT EINER WEG
Der Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus mindestens drei natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Eigentümern (ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und ein weiterer Eigentümer).
Der Beirat hat Anspruch auf einen Aufwendungsersatz. Dies kann auch in Form einer angemessenen Pauschale erfolgen.
DIE FUNKTIONEN
DIE WOHUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG
Diese findet mindestens einmal jährlich statt (dies ist in der Regel in der Gemeinschaftsordnung verankert). Ebenso wird sie abgehalten, wenn mehr als ein viertel der Eigentümer schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe eine Versammlung verlangt. Die Vorbereitung wird mit dem Beirat durchgeführt.
Für die Versammlung ist eine Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einzuhalten. Auf der Einladung sind Ort, Datum und Hauptthemen der Versammlung anzugeben. Sie wird an die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer versendet.